Facebook AGB, v04/2010

In einer vor kurzem veröffentlichten groß angelegten Untersuchung von Stiftung Warentest waren Datensicherheit und die Datenschutzbestimmungen der großen sozialen Netzwerke näher unter die Lupe genommen worden. Insbesondere die amerikanischen Firmen hatten dabei besonders schlecht abgeschnitten,  da sie zwar die Nutzerrechte weitestmöglich (und nach deutschem Verständnis zum Teil auch darüber hinaus) beschränken, gleichzeitig sich selbst jedoch weitreichende eigene Rechte einräumen.

Facebook hat nun eine Neufassung seiner Datenschutzregelungen angekündigt. Nach dem gegenwärtigen Entwurf sieht der Betreiber jetzt das Recht für sich vor, “anderen überprüften Webseiten … allgemeine Daten” über den Nutzer automatisiert zur Verfügung zu stellen. Hierzu sei Facebook “gelegentlich gezwungen”, damit Nutzer “auch außerhalb von Facebook nützliche Erfahrungen im sozialen Bereich machen” könnten. Der automatische Datentransfer soll nur stattfinden, wenn der Nutzer gegenwärtig bei Facebook eingeloggt ist und es sich um eine Website handelt, die ein besonderes Zulassungsverfahren bei Facebook durchlaufen hat. Dabei sollen zwischen der Drittsite und Facebook “gesonderte Vereinbarungen” abgeschlossen werden, die dem Datenschutz dienen sollen.

Schon im oben erwähnten Test war Facebook aufgrund seiner sehr freizügigen Datenweitergabepraxis negativ aufgefallen. Nach Aussage von Hubertus Primus, Bereichsleiter bei Stiftung Warentest, bestehe bei den amerikanischen Einrichtungen ein “grundsätzlich anderes Verständnis von Datenschutz”. Insbesondere durch die freizügige Weitergabe an Dritte auch im außereuropäischen Auslande würde “dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet”, etwa wenn Facebook-Daten im Rahmen von beliebten Spielen zur Verfügung gestellt würden. Zudem, so ergänzt Holger Brackemann, Untersuchungsleiter bei Stiftung Warentest, habe das Portal “eine 180-Grad-Wende zum Negativen hingelegt”, da es persönliche Informationen grundsätzlich erst einmal für alle zugänglich mache. Erst wenn der Nutzer über ein schwierig auffindbares und nur kompliziert zu bedienendes Menü seine Einstellungen ändert, kann dies abgestellt werden.

Auch für die automatische Datenweitergabe in den neuen AGB ist offenbar ein Opt-Out geplant, d.h. die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Nutzer nicht automatisch widerspricht. Zu den weitergereichten Informationen gehören u.a. Profilbilder, Geschlecht sowie Verbindungen. Das deutsche Datenschutzrecht hat vom Umgang mit personenbezogenen Daten eigentlich eine andere Vorstellung…