Hacking als Freizeitbeschäftigung von Jugendlichen

Immer wieder wird darüber diskutiert, ob es sich bei Hackern (noch) um insbesondere jugendliche Täter handelt, die von ihrer Neugier getrieben werden, oder ob diese nicht vermehrt von organisiert handelnden Gruppen abgelöst worden sind. Diese Frage hat unter anderem auch die Gestaltung der deutschen Hacking-Vorschrift, des § 202a StGB maßgeblich beeinflusst, der über viele Jahre hinweg den reinen Hacking-Angriff ohne Zugriff auf geschützte Daten straffrei gestellt hatte.

Eine aktuelle Studie von Tufin Technologies, über die “the register” jetzt berichtet hat über 1.000 Schülerinnen und Schüler zu ihren Hacking-Erfahrungen befragt. Zwar gaben darin 78% der Befragten an, sie wüssten, dass Hacking illegal ist. Dennoch gab eine beachtliche Minderheit zu, bereits in fremde Accounts eingebrochen zu sein, häufig durch simples Raten von Passwörtern. Ein Viertel der Täter hatte es auf Facebook-Accounts der Freunde abgesehen, beachtliche 18% nahmen die E-Mail-Konten ins Visier. Nach eigenen Angaben sind lediglich 27% der Personen ertappt worden.

Die Motive der jugendlichen Täter entsprechen den allgemeinen Erwartungen: 46% gaben an, aus reinem Spaß tätig geworden zu seinen, 21% wollten Unfug stiften. Immerhin waren etwa 20% von der Erwartung getrieben, mit ihrer Tat Geld verdienen zu können.

Auch die Opferseite wurde abgefragt: über ein Drittel der Umfrageteilnehmer gaben an, bereits Opfer eines Facebook- oder E-Mail-Angriffes geworden zu sein.