Mehr als 300 Cybercrime Experten aus 60 Ländern haben sich vom 23. bis zum 25. März wieder in Straßburg zur jährlichen Octopus-Konferenz des Europarates getroffen. In der Abschlusserklärung wird besonders die Bedeutung der Beachtung der Menschenrechte auch bei der Verfolgung von Computerkriminalität hervorgehoben.
Die Konferenz schließt, wie bei den Octopus-Tagungen üblich, mit einer Reihe von Empfehlungen ab. Hervorzuheben sind dabei besonders:
- die Empfehlung, eine Kontaktliste für die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Industrie und Strafverfolgungsbehörden einzuführen. Ein entsprechender Vorschlag für ein abgesichertes Portal soll sich bereits in Vorbereitung befinden;
- die Empfehlung, Initiativen im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern zu stärken;
- die Empfehlung, den Herausforderungen durch Cloud Computing zukünftig besser zu begegnen. Dies betrifft sowohl die Anforderungen von Strafverfolgungsbehörden, etwa beim Zugriff auf Daten in der Cloud, als auch datenschutzrechtliche Aspekte.
Schließlich wird von der Konferenz ein globaler Aktionsplan gefordert, der ein deutlicheres Bild der gegenwärtigen Möglichkeiten und Bedürfnisse zeichnen soll, helfen soll Ressourcen zu mobilisieren und die Fortschritte besser erkennbar machen soll. Ein solcher Aktionsplan sollte nach Ansicht der Konferenzteilnehmer vorzugsweise in enger Kooperation zwischen den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Europäischen Union sowie den Unterzeichnerstaaten der Cybercrime Konferenz abgestimmt werden.
Gerade der Bezug auf die Vereinten Nationen ist nicht uninteressant vor dem Hintergrund der angedachten UN-Konfention gegen Computerkriminalität. Nach Aussage der stellvertretenden Europaratsgeneralsekretärin de Boer-Buquicchio kann der anstehende UN Crime Congress im April eine Möglichkeit sein, die internationalen Bemühungen im Kampf gegen Computerkriminalität und Cyberterrorismus weiter zu stärken. Sie wird mit den Worten zitiert:
Ich denke, wir haben die besten Chancen erfolgreich zu sein, wenn wir uns auf ein internationales Instrument konzentrieren, das bereits existiert – nämlich die Cybercrime Konvention des Europarates.
Die Frage ist, ob die Delegierten der UN dies genauso sehen werden.