Immer wieder kommt es bei Verhandlungen über Filesharing-Delikte zu Streitigkeiten über die Höhe des Streitwerts. Dieser hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gerichts- und Anwaltskosten für den Betroffenen. Das AG Halle/Saale war mit einem Fall befasst, in dem der Abmahnende 10.000 Euro als Streitwert für einen in einer Internet-Tauschbörse angebotenen Film geltend machte. Das Gericht befand …