Keine UN-Konvention gegen Cybercrime

Die Überlegungen zu einer UN-Konvention gegen Computerkriminalität waren bereits im Vorfeld  des 12. UN-Kongresses in Brasilien heiß diskutiert worden. Es gab Überlegungen, die Cybercrime Konvention des Europarates zu modifizieren, sie zu ergänzen oder sogar durch eine eigenständige UN-Konvention einem breiteren Publikum zuzuführen. Zumindest der letzte Weg wird sich wohl vorerst nicht weiter durchsetzen lassen, wie jetzt deutlich wurde.

Ein Schwerpunkt soll stattdessen in der nächsten Zeit darauf gesetzt werden, gegenseitige technische Hilfestellungen zu geben und den Aufbau der Fähigkeiten von Polizei, Ermittlern und Justizbehörden voranzutreiben. Statt einer UN-Konvention wird es daher möglicherweise erst einmal (nur) einen UN-Aktionsplan gegen Cyberkriminalität geben.