Schadensersatz für beschlagnahmte EDV-Geräte

Nach der Auffassung des OLG München gehören Computer inzwischen zu den Lebensgütern, die für die Menschen zentrale Bedeutung haben. Wenn sie daher aufgrund einer rechtswidrigen Beschlagnahme eine Zeitlang nicht zur Verfügung stehen, soll den Betroffenen ein Schadensersatz in Höhe von 2,30 EUR pro Tag zustehen. Der Betrag errechnete sich im konkreten Fall aus den vom Gericht angenommenen Mietkosten für ein Ersatzgerät. Allerdings steht das endgültige Urteil noch aus. Bislang ging es lediglich um die Gewährung von Prozesskostenhilfe.