Tschechien kippt ebenfalls

Nachdem im letzten Monat ein Gericht auf Zypern die Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, kommt nun Tschechien als fünftes Land (neben Zypern sahen auch die Gerichte in Deutschland, Rumänien und Bulgarien die Vorratsdatenspeicherung so kritisch, dass sie dort jeweils für verfassungswidrig erklärt oder aus anderen Gründen ausgesetzt wurde) auf die Liste der Länder, in denen die Vorratsdatenspeicherung zwar eingeführt, nun aber aufgrund einer höchstgerichtlichen Entscheidung wieder ausgesetzt wurde.

Das tschechische Verfassungsgericht führte in seinem Urteil aus, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte auf Privatheit und informationelle Selbstbestimmung verstoße. In diesem Zusammenhang soll auch das deutsche Volkszählungsurteil zitiert worden sein. Zudem werde die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt. Auch auf die zugrundeliegende EU-Richtline gingen die Richter ein, sie sei zu vage formuliert. Dennoch beschloss das Gericht, das nationale Gesetz nicht dem EuGH zur Prüfung vorzulegen.

Für die gegenwärtig bei der EU-Kommission laufende Evaluierung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie bedeutet die größer werdende Anzahl von Ländern, in denen die Umsetzungsgesetze gekippt werden, einen stetig wachsenden Druck.