Porno Scareware

Mit einem angeblichen Anwaltsschreiben melden sich dieser Tage Betrüger bei Internetnutzern. Angeblich, so heißt es in der E-Mail, habe man in Zusammenarbeit mit einer auf Urheberrechtsdelikte spezialisierten Firma festgestellt, dass der betreffende Nutzer urheberrechtlich geschützte Pornovideos sowie Musikstücke heruntergeladen habe. Die Anwaltskanzlei sei beauftragt worden, dem Täter ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten. Zur besseren Tarnung wird in der E-Mail der Name einer echten Anwaltskanzlei genutzt. Diese existierte allerdings nur bis zum 30. Juni 2008.

Zur Vermeidung eines Gerichtsverfahren sowie von weiteren “offiziellen Unannehmlichkeiten, wie Hausdurchsuchungen [und] Gerichtsterminen” solle der Täter die Möglichkeit nutzen, “den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen”. Hierzu solle eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erworben werden. Der darauf abgedruckte PIN-Code solle dann innerhalb einer vorgegebenen Frist an eine E-Mail-Adresse geschickt werden. Auf diesem Weg wird in der Tat das Geld anonym transferiert, denn mit Hilfe der Kartennummer können im Nennwert z.B. Waren bestellt werden, ohne dass zurückverfolgt werden könnte, wer diese Nummer eingesetzt hat.