Dr. Phillip W. Brunst arbeitet vor allem im Rahmen der vier nachgenannten Themenfelder. Nähere Informationen erhalten Sie jeweils auf gesonderten Unterseiten.
Der Bereich des Informationsrechts befasst sich mit den Reaktionen der Rechtswissenschaft auf die Entwicklungen der modernen Informationstechnologie. Die Rechtsinformatik legt hingegen einen stärkeren Fokus auf technische Implementierungen von Lösungen. In beiden Feldern hat Dr. Brunst in verschiedenen Forschungsprojekten intensiv gearbeitet.
Das Informationsrecht ist eine Querschnittsmaterie, die gleichermaßen das Zivil-, das öffentliche und das Strafrecht betrifft. Dr. Brunst Forschungsinteresse hat einen klaren Fokus auf den strafrechtlichen Fragen, also der Computerkriminalität, die häufig auch als Cybercrime bezeichnet wird. Besonders drastische Konsequenzen sind absehbar, wenn Terroristen darüber nachdenken, das Internet zur Durchsetzung ihrer Ziele zu nutzen. Im englischen Sprachgebrauch wird meist zwischen der terroristischen Nutzung des Internet (etwa zur Verbreitung von Propaganda) und Cyberterrorismus im engen Sinne unterschieden (etwa bei der Nutzung des Internet zur Durchführung terroristischer Gewalttaten). Im deutschen Sprachgebrauch werden häufig beide Bereiche unter dem Begriff „Cyberterrorismus“ vermengt.