Bislang ist Cybercrime Konvention des Europarates die international am weitesten verbreitete rechtliche Antwort auf Computerkriminalität Dies könnte sich demnächst ändern: Nach einem Bericht von Heise Online empfiehlt die UNODC die “Entwicklung eines globalen Abkommens gegen Netzkriminalität”. Nach einem Bericht zur 12. UN Crime-Konferenz im April haben alle regionalen Vorbereitungstreffen hierfür grünes Licht gegeben. Besonders nachdrücklich haben sich die lateinamerikanischen Länder hierfür ausgesprochen.
Die Cybercrime Konvention ist nicht auf die klassischen europäischen Länder begrenzt, sondern wurde beispielsweise von den USA, Japan und Südafrika unterzeichnet. Dennoch scheint der Bezug zum Europarat für einige Länder ein Hemmnis zu sein. Andere internationale Organisationen, etwa die ITU, haben im Rahmen ihrer Agenden bereits auf globale Instrumente gedrängt, wollten selbst der Cybercrime Konvention aber – zumindest nach eigenen Aussagen – keine Konkurrenz machen. Eine von der UN vorangetriebene Konvention könnte daher nicht nur ein international bedeutendes Signal sein, sondern zugleich auch den Kampf gegen die Computerkriminalität inhaltlich weiter vorantreiben.
Allerdings könnte gerade die Größe der UN und ihre Mitgliederzahl der Pferdefuß bei einem solchen Vorhaben sein. So werden etwa von Seiten des Europarates Bedenken geäußert, ob es nicht sinnvoller wäre, für eine existierendes und bewährtes Instrument zu werben, statt “fünf bis sechs Jahre an etwas Neuem zu basteln.” Zudem könnte eine neue Konvention für viele Länder ein Vorwand sein, die Implementierung der Cybercrime Konvention noch weiter zu verschieben. Bislang haben von den 46 Unterzeichnerstaaten erst 26 das Abkommen auch ratifiziert. Alexander Seger, Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität beim Europarat geht davon aus, dass in etwa 120 Länder gesetzgeberische Aktivitäten laufen, die auf die bestehende Konvention gestützt sind. Auch hier könnten Arbeiten an einem neuen internationalen Instrument zu Verzögerungen führen.