Auf netzpolitik.org wird über die aktuelle Diskussion in Frankreich berichtet, wie dort mit der Identität von Bloggern umgegangen werden soll. Gegenwärtig scheint bei derartigen Angeboten Anonymität erlaubt und auch üblich zu sein. Eine aktuelle Petition sieht hingegen vor, “Personen, die nicht professionell über Kommunikationsdienste publizieren” zu zwingen, “ihren Lesern Elemente zur Verfügung zu stellen, mit denen sie identifiziert werden können”. Diese “Elemente” sollen u.a. den vollständigen Namen, die Postanschrift und eine Telefonnummer enthalten. Auch in der Zeitschrift LeMonde wird über die Debatte berichtet.
In Deutschland gilt für fast alle Angebote im Internet die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung, die zumindest Name und Anschrift des Anbieters umfasst. Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, wenn ein Angebot zum Beispiel ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.