Nach einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt ist auch bei Flatrate-Tarifen eine Speicherung der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen für einen Zeitraum von sieben Tagen nicht zu beanstanden. Der Kläger war der Auffassung, seine Daten müssten “sofort” gelöscht werden. Das Gericht stützt seine Auffassung auf mehrere Argumentationsstränge: Zum einen handele es sich zwar um einen Flatrate-Tarif, …