Streitwert bei Filesharing

Immer wieder kommt es bei Verhandlungen über Filesharing-Delikte zu Streitigkeiten über die Höhe des Streitwerts. Dieser hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gerichts- und Anwaltskosten für den Betroffenen. Das AG Halle/Saale war mit einem Fall befasst, in dem der Abmahnende 10.000 Euro als Streitwert für einen in einer Internet-Tauschbörse angebotenen Film geltend machte. Das Gericht befand “lediglich” 1.200 Euro für angemessen. Bei einem einzigen Fall handele es sich lediglich um eine bagatellartige Rechtsverletzung (ähnlich auch das LG Darmstadt, das dies auch bei zwei Filmwerken annimmt). Zudem habe der Streitwert keine abschreckende oder sanktionierende Wirkung.

Nähere Informationen zur Entscheidung finden sich bein Institut für Urheber- und Medienrecht.