Berichte über Staatstrojaner = Strafvereitelung?

Nach einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung soll ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages es für “nicht ausgeschlossen” halten, dass die Veröffentlichung des sog. Staatstrojaners durch den CCC als Tathandlung einer Strafvereitelung zu bewerten ist.

Nach § 258 StGB macht sich strafbar, wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird. Aufgerufen wird hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Dass die Handlung des CCC jedoch so zu bewerten ist, erscheint mehr als zweifelhaft. Zum einen müsste es der Verein gewusst und gewollt haben, dass ein anderer bestraft wird (sog. Vorsatz), oder dies zumindest billigend in Kauf genommen haben. Angesichts der Tatsache, dass hierfür die Tat zumindest auf einen konkreten Fall zugeschnitten sein müsste, wird sich dieser Nachweis wohl kaum führen lassen.

Zudem wäre die Argumentation recht gewagt, dass das Verhindern einer strafprozessualen Ermittlungsmaßnahme dazu führt, dass ein anderer nicht bestraft werden kann, denn die Quellen-TKÜ wird ja durchgeführt, um überhaupt erst beurteilen zu können, ob sich ein anderer strafbar gemacht hat. Festgestellt wird dies in dem darauf folgenden Strafverfahren – das Gericht kann dies also durchaus anders beurteilen als die Staatsanwaltschaft oder die Polizei. Ob also die vom CCC (möglicherweise) vereitelten laufenden Einsätze des Staatstrojaner gegen Personen eingesetzt wurden, die sich tatsächlich rechtswidrig verhalten haben oder ob möglicherweise nur ein solcher Anschein bestand, der sich aber durch die Maßnahme nicht weiter bestätigt, kann gegenwärtig noch gar nicht abgesehen werden. Zwischen der Aufdeckung des “Staatstrojaners”, den Auswirkungen auf die Ermittlungen und der letztendlichen Strafverfolgung liegen also noch ziemlich große Gräben, die man argumentativ erst einmal in Verbindung bringen müsste (und diese Zusammenhänge müsste zudem vom CCC wie erwähnt auch konkret beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf genommen worden sein).

Die Mitglieder des CCC, die für die Aufdeckung des Staatstrojaners verantwortlich gezeichnet haben, dürften also auch weiterhin gut schlafen können.