Facebooks Tool Friendfinder ermöglicht es, E-Mail und Handy-Adressbücher durchsuchen zu lassen, um schnell herauszufinden, ob Freunde bereits auf Facebook mit einem Account vertreten sind, oder – falls dies noch nicht der Fall ist – sie unkompliziert einzuladen. Diese Praxis ist Datenschützern ein Dorn im Auge, denn dabei werden Daten auch von Nichtnutzern ohne deren Einwilligung erhoben und zu Vermarktungszwecken genutzt. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat daher nun ein Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet.
Zwar hätten auch andere soziale Netzwerke ähnliche Funktionen im Angebot, aber diese führen nach Ansicht von Caspar nicht dazu, dass Informationen dauerhaft abgelegt würden. Auch die weitere Nutzung dieser Informationen steht in der Kritik:
"Die Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreitet, geben durchaus Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienen."
Facebook hat nun bis zum 11. August Zeit, die Vorwürfe juristisch zu erwidern. Sollte das Bußgeldverfahren weitergeführt werden, drohen Strafen von bis zu 300.000 Euro.