Auch in Zypern hat der oberste Gerichtshof nun die Vorratsdatenspeicherung gekippt, das berichtete gestern netzpolitik.org. Nach Deutschland, Rumänien und Bulgarien ist Zypern bereits das vierte Land, in dem dies geschieht.
Ähnlich wie in Deutschland haben die Richter nicht die Speicherung an sich kritisiert, sondern lediglich den Zugriff. Bis zu einer neuen Regelung können die Vorratsdaten gegenwärtig nur noch genutzt werden, wenn Häftlinge oder laufende Insolvenzverfahren betroffen sind.
Der Europäische Gerichtshof war zwar schon einmal mit der Vorratsdatenspeicherung befasst, wollte damals aber nur über die (seiner Meinung nach richtige) Rechtsgrundlage entscheiden. Eine Aussage zur Vereinbarkeit mit der Europäischen Grundrechtecharta gab es bislang noch nicht. In mehreren anderen Ländern wird emsig darüber diskutiert, ob die Vorratsdatenspeicherung beibehalten werden soll, wiederum andere Länder haben sie – trotz bereits lange abgelaufener Umsetzungspflicht – noch immer nicht in nationales Recht überführt. Es dürfte daher interessant sein, wie der Bericht zur Evaluierung der Richtlinie ausfallen wird.