In Mexiko ist ein Mann wegen Terrorismusstraftaten angeklagt worden, weil er Twitter genutzt hat. In seinen Tweets hatte der Mann behauptet, es wäre zu einem Kidnapping-Fall in einer Schule gekommen und mehrere Kinder wären dabei getötet worden. Durch die Staatsanwaltschaft ist dies als terroristische Tat gewertet worden, die darauf angelegt sei Angst und Verunsicherung unter der Bevölkerung zu verbreiten. Es hätte sich unter den Eltern der Schulkinder eine Panik entwickelt und mehrere Autounfälle hätten sich dadurch ereignet bei den Versuchen, möglichst schnell die Schule zu erreichen. Dem Täter drohen nun bis zu 30 Jahre Haft.
Derartige Folgen von einzelnen Tweets sind nicht unbekannt. Gleichwohl kritisieren die Anwälte des Beschuldigten, dass durch die Anklage das Recht auf Meinungsfreiheit gefährdet sei. Die Panik der Eltern sei in erster Linie nicht den Handlungen des Mandanten geschuldet, sondern dem andauernden Krieg gegen Drogengangs. Die Bevölkerung lebe daher ohnehin bereits in einem andauernden Stadium der Unsicherheit. Die eingetretenen Folgen seien vom Mandanten nicht beabsichtigt gewesen:
There was no intent on their part to generate this situation. They simply informed, incorrectly, but they informed.
Die Staatsanwaltschaft zeigt sich hiervon bisher unbeeindruckt und kündigt an, auch gegen andere “Cyberterroristen” zu ermitteln, die bewusst die Öffentlichkeit mis- bzw. desinformieren.
Bleibt noch abzuwarten, wie das Gericht dies einschätzt. In einem anderen Fall, in dem ein Tweet hohe Wellen geschlagen hatte, war der Täter (in England) zunächst zu 1.000 Pfund Geldstrafe verurteilt worden. In der Rechtsmittelinstanz wurde das Urteil bestätigt, wodurch weitere 2.000 Pfund an Kosten entstanden.