Für den Fall, dass jemand sein Passwort vergisst, gibt es häufig die Möglichkeit, eine Sicherheitsfrage zu hinterlegen, z.B. nach dem Mädchennamen der Mutter. Während derartige Fragen bei “Otto-Normalverbraucher” für Dritte scheinbar nicht aufklärbar sind und daher eine ausreichende Sicherheit bieten, ist dies nicht der Fall, wenn es um Prominente geht. Schmerzlich musste dies zum Beispiel …