In vielen Fällen, in denen wegen Urheberrechtsverletzungen (insbesondere über Peer-to-Peer-Netze) im Internet ermittelt wird, versuchen die Beschuldigten zu argumentieren, auf ihr Netzwerk hätten nicht nur sie, sondern auch andere Dritte zugreifen können. Dies können z.B. Familienangehörige, Freunde (insb. bei WG-Netzwerken) oder auch beliebige andere Personen sein. Letztere Konstellation kann entweder auf einen Trojaner hindeuten, der …