Es ist schon sehr kompliziert geworden in dieser Welt. Insbesondere, wenn man als Polizeibehörde eine technische Überwachungsmaßnahme schalten will oder als Richter(in) darüber zu befinden hat. So scheint es jedenfalls, wenn man sich eine aktuelle Entscheidung des LG Landshut (PDF) anschaut, die iiure.org vor ein paar Tagen veröffentlicht hat. Aber der Reihe nach. Das AG …