Seit das BKA mit der Reform des BKAG die Berechtigung erhielt, Online-Durchsuchungen durchzuführen, ist die Behörde offenbar nur sehr zögerlich bereit, sie auch in der Praxis einzusetzen, berichtet Heise unter Berufung auf einen Artikel des Berliner Tagesspiegel: Bislang sei keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt worden. Zwar sei die Behörde hierzu in der Lage, das Gesetz sehe aber vor, dass Online-Durchsuchungen nur als ultima ratio eingesetzt werden dürften. Bislang sei dieser Fall noch nicht eingetreten. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat bislang noch keine Online-Durchsuchungen durchgeführt.
Ungewiss ist hingegen, wie die Polizeibehörden in den Ländern bislang verfahren sind. In einigen Landespolizeigesetzen ist ebenfalls eine Befugnis zur Online-Durchsuchung verankert, zum Teil sogar mit weitreichenderen Befugnissen als für die Bundesbehörde. Auch über die Aktivitäten der Landesämter für Verfassungsschutz ist nichts Näheres bekannt. Lediglich der Bundesnachrichtendienst soll intensiv vom Werkzeug Gebrauch machen: Mindestens 2.500 Mal sei die Software dort zum Einsatz gekommen, berichtete letztes Jahr der Spiegel.
Dis Kosten für den Online-Trojaner sollen nach bestätigen Angaben bis jetzt ca. 700.000 EUR betragen. Davon entfallen jedoch 581.000 EUR auf Personalkosten.